München
2022 rief die Landeshauptstadt München das Förderprogramm „Klimaneutrale Gebäude (FKG) für ins Leben. Neben der energetischen Sanierung von Gebäuden wird auch die Installation von netzgekoppelten PV-Anlagen gefördert.
Es gelten diese Fördersätze (ab Juli 2023 halbjährliche Degression von 6 %)
- PV-Anlagen auf Wohngebäuden: 300 Euro pro kWp
- Zuschlag für denkmalgeschützte Häuser: 400 Euro pro kWp Leistung
- Zuschlag bei Glas-Glas-Modulen: 50 Euro pro kWp Leistung
- Zuschlag bei Kombination mit einem Gründach: 100 Euro pro kWp Leistung
- Fördergelder können ausschließlich online über das Förderportal der Stadt München stellen
Freiburg
Die Stadt Freiburg subventioniert über das Programm klimafreundlich wohnen Stromspeicher aus Lithium-Ionen-Zellen, die gemeinsam mit einer Photovoltaikanlage neu errichtet werden.
Freiburg bezuschusst mit 150 Euro pro kWh Speicherkapazität, sofern die PV-Anlage mindestens 1,25 kWp Leistung je kWh Speicherkapazität hat. Maximal sind 1.500 Euro möglich.
Um möglichst große Photovoltaik-Anlagen zu installieren (Dachvollbelegung), werden in Freiburg außerdem Anlagen gefördert, die über die gesetzlich verpflichtete Mindestgröße hinausgehen. Für solche Anlagen gibt es zusätzlich einen Bonus von 150 Euro pro kWp. Die maximale Förderung beträgt 1.500 Euro.
Stuttgart
Stuttgart geht mit dem Förderprogramm „Solaroffensive“ an den Start. Bezuschusst wird die Errichtung von PV-Anlagen sowohl auf Eigenheimen, aber auch auf gemieteten oder gepachteten Immobilien.
Das Förderprogramm deckt dabei nicht die Kosten von Komponenten wie Module, Wechselrichter oder Unterkonstruktion ab, sondern lediglich notwendige Arbeiten, um die Anlage zu errichten.
Den Antrag stellen Sie beim Amt für Umweltschutz.
- Kosten für das Gerüst
- Neuen Zählerschrank
- Blitzschutz
Fördersätze:
- Pro installierter PV-Leistung werden 50 Prozent der förderfähigen Kosten übernommen
- Maximal sind 350 Euro für Dachanlagen möglich
- Batteriespeicher werden mit bis zu 300 Euro pro kWh Speicherkapazität bezuschusst, sofern sie in Kombination mit einer PV-Anlage errichtet werden.
- Die Kapazität des Speichers darf maximal 80 Prozent der Leistung der PV-Anlage entsprechen
- Für die zusätzliche Anschaffung einer Wallbox gibt es einen Bonus von 1.000 Euro
Erlangen
Erlangen subventioniert neben neu errichteten Photovoltaikanlagen auch die Erweiterung von bestehenden PV-Anlagen. Auch für die Kombination von PV-Anlagen und Stromspeichern werden Fördermittel gestellt.
- 150 Euro pro kWp für PV-Anlagen zwischen 1 und 30 kWp, maximal 4.500 Euro
- 75 Euro pro kWp für PV-Anlagen zwischen 31 und 100 kWp, maximal 5.250 Euro
- Batteriespeicher 150 Euro pro kWh (Kilowattstunde) Speicherkapazität, maximal 1.050 Euro
Darmstadt
Mit dem Förderprogramm „Photovoltaik“ unterstützt Darmstadt die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf dem Dach mit 200 Euro pro kWp installierter Leistung. Maximal werden 6.000 Euro (für eine 30 kWp-Anlage) gezahlt. Die Förderung richtet sich an Gebäudeeigentümer, Mieter, Pächter. Der Antrag ist erst nach Installation und Anmeldung beim Netzbetreiber zu stellen.
Wiesbaden
Wohnansässige aus dem Wiesbadener Stadtgebiet erhalten für eine neue PV-Anlage mit und ohne Stromspeicher Fördergelder von bis zu 600 Euro. Sowohl Hauseigentümer als auch Mieter erhalten über das Förderprogramm „Solaranlagen“ Zuschüsse. Um die Fördermittel zu erhalten, muss nachgewiesen werden, dass die PV-Anlage von einem fachkundigen Solarteur installiert wird.
- 300 Euro für PV-Anlagen bis 3 kWp
- 400 Euro für PV-Anlagen bis 6 kWp
- 500 Euro für PV-Anlagen größer 6 kWp
- 300 Euro für Speicher mit bis zu 3 kWh
- 400 Euro für Speicher mit bis zu 6 kWh
- 500 Euro für Speicher mit mehr als 6 kWh
Ist ein Umbau des Zählerschranks notwendig, fördert die Stadt Wiesbaden dies pauschal mit 250 Euro. Der Antrag auf Fördermittel ist vor Auftragserteilung bei der Klimaschutzagentur Wiesbaden zu stellen. Die PV-Anlage ist im Anschluss innerhalb von neun Monaten zu errichten, dies muss nachgewiesen werden. Auch muss die PV-Anlage mindestens zehn Jahre lang in Betrieb sein.
Bonn
Mit dem Förderprogramm „Macht die Dächer voll“, will die Stadt Bonn die Energiewende und vor allem den Ausbau von PV-Anlagen im Stadtgebiet vorantreiben. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro kWp, vorausgesetzt die gesamte belegbare Dachfläche wird voll ausgeschöpft.
Marburg-Biedenkopf:
Der Landkreis fördert PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2023 installiert sind, mit bis zu 500 Euro. Wird die PV-Anlage zusätzlich um einen Stromspeicher erweitert, dann gibt es einen extra Bonus von 100 Euro. Den Antrag für diese Förderung können Sie in den ersten vier Monate stellen, nachdem Ihre Photovoltaikanlage installiert ist.
Aachen
Aachen unterstützt die Installation neuer PV-Anlagen. Der Antrag wird online gestellt.
Der Zuschuss birgt folgende Voraussetzungen:
- Die PV-Anlage hat zwischen 1 und 30 kWp Leistung
- Es handelt sich um eine neu errichtete PV-Anlage, die am öffentliche Netz angeschlossen ist
- Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Leistung der PV-Anlage
- Möglich sind zwischen 750 Euro und 3.500 Euro. Stromspeicher werden mit maximal 4.000 Euro gefördert
Köln
Köln bezuschusst mit dem Förderprogramm „Gebäudesanierung und erneuerbare Energien“ die Installation von Photovoltaikanlagen.
- 250 Euro pro kWp für PV-Anlagen bis 50 kWp
- Wird die PV-Anlage in Kombination mit einem Batteriespeicher installiert, erhalten Sie 150 Euro pro kWh Speicherkapazität. Maximal ist ein Förderbetrag von 30.000 Euro möglich bzw. 60 Prozent der Investitionskosten.
- Das Programm setzt allerdings voraus, dass die Solarmodule der europäischen IEC-Norm entsprechen und die Montage von einem kompetenten Solarteur durchgeführt wird. Der Antrag ist online vor Auftragserteilung zu stellen.
Düsseldorf
Düsseldorf macht die Höhe der Förderung von der Anlagengröße abhängig. Die Subventionen sind online über das Portal „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten in Düsseldorf“ zu stellen
- Förderfähig sind PV-Anlagen sowohl auf Altbauten und Neubauten mit maximal 30 kWp gefördert.
- PV-Anlagen von 0,6 bis 10 kWp Leistung erhalten 300 Euro pro kWp,
- Für größere Anlagen über 10 kWp gibt es 3.000 Euro zuzüglich 200 Euro pro kWp
- Maximal sind 10.000 Euro Förderung
- Für die Kombination aus PV-Anlage und Stromspeicher erhalten Sie von der Stadt Düsseldorf 250 Euro pro kWh Speicherkapazität
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft.
- Es werden nur Lithium-Ionen-Systeme gefördert,
- Professionelle Installation (Nachweis durch Speicherpass),
- Messtechnik zur Erfassung relevanter Strommengen
- Die PV-Anlage darf mit maximal 50 Prozent Nennleistung Strom ins öffentliche Netz speisen
Sachsen-Anhalt
Laut Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt in Sachsen-Anhalt sollen 2023 neue Fördergelder bereitgestellt werden. Voraussichtlich wird das Programm „Sachsen-Anhalt SPEICHERT“ bei der Investitionsbank fortgeführt.
Die Voraussetzungen 2020 waren:
- Es wird eine neue PV-Anlage errichtet
- Die Leistung einer bereits bestehenden PV-Anlage wird verdoppelte.
- Stationäre Ladepunkte für Elektrofahrzeuge belohnt Sachsen-Anhalt zusätzlich mit einem einmaligen Bonus von 1000 Euro
- Je Kilowattstunde nutzbarer Speicherkapazität des Stromspeichers (Maximale Gesamtkapazität 25 kWh) gibt es einen Zuschuss von 300 Euro
- Für Speicherkapazitäten, die 25 kWh überschreiten, gibt es 200 Euro pro kWh.
- Der Stromspeicher muss dauerhaft mit der PV-Anlage und dem öffentlichen Stromnetz gekoppelt sein und eine Speicherkapazität von mindesten 5 kWh vorweisen.
Berlin
Im vergangenen Jahr hat der Berliner Senat das Förderprogramm „Solar-Plus-Programm“ beschlossen. Die Antragsstellung ist seit dem 01. September 2022 möglich. Bezuschusst wird der Kauf eines Batteriespeichers und Teilkosten von PV-Anlagen.
- Stromspeicher: 300 Euro pro kWh Speicherkapazität, maximal 15.000 Euro
- PV-Anlage auf denkmalgeschützten Gebäuden: bis zu 65 Prozent der Mehrkosten gegenüber den Kosten für ein nicht denkmalgeschütztes Gebäude
- Erstberatung bei einer Steuerberatung pauschal mit 226,10 Euro, die Erstellung eines Dachgutachtens und die Kosten für den Umbau von Messplätzen wie den Einbau eines neuen Zählerschranks.