Wenn Sie in Photovoltaik, Wärmepumpe oder eine Klimaanlage investieren, spielen neben Technik und Förderung auch Steuern eine Rolle. Die gute Nachricht: Gerade bei PV ist vieles deutlich einfacher geworden. Gleichzeitig gilt: Wärmepumpen und Klimaanlagen sind zwar meist umsatzsteuerpflichtig, dafür aber oft förderfähig. Dieser Beitrag gibt Ihnen einen verständlichen Überblick (Stand: Januar 2026) – ohne den Anspruch, eine steuerliche Beratung zu ersetzen.
Photovoltaik: 0 % Umsatzsteuer und oft weniger Bürokratie
Bei Photovoltaikanlagen auf oder in der Nähe von Wohngebäuden gilt seit 1. Januar 2023 in vielen Fällen der Nullsteuersatz (0 % Umsatzsteuer). Das betrifft nicht nur die Module, sondern typischerweise auch die Installation und wesentliche Komponenten wie Wechselrichter oder Batteriespeicher. Für Sie heißt das praktisch: Der Rechnungsbetrag ist in vielen Fällen direkt der „Netto-Preis“, weil keine Umsatzsteuer aufgeschlagen wird.
Zusätzlich gibt es bei kleineren PV-Anlagen eine Einkommensteuer-Befreiung für Einnahmen und Entnahmen aus dem Betrieb, wenn die Anlage innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt (z. B. 30 kWp bei Einfamilienhäusern oder 15 kWp je Wohn-/Gewerbeeinheit bei anderen Gebäuden). Das kann die laufende steuerliche Behandlung deutlich vereinfachen.
Wärmepumpen: Umsatzsteuer fällt an, Förderung kann sie aber abfedern
Bei Luft-Wasser-Wärmepumpen (und allgemein beim Heizungstausch) fällt in der Regel die normale Umsatzsteuer an. Das bedeutet: Kauf, Installation und Nebenarbeiten werden üblicherweise mit 19 % Umsatzsteuer abgerechnet.
Der wichtige Punkt ist aber: Wärmepumpen sind häufig förderfähig, zum Beispiel über die Heizungsförderung (KfW-Zuschuss) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude. Dadurch reduziert sich Ihre effektive Investition trotz Umsatzsteuer deutlich. In der Praxis wird die Förderung häufig auf Basis der förderfähigen Gesamtkosten betrachtet, also inklusive der anfallenden Umsatzsteuer.
Klimaanlagen: steuerlich meist wie Wärmepumpen, förderfähig je nach Nutzung als Heizung
Klimaanlagen, die technisch als Luft-Luft-Wärmepumpe arbeiten (Single-Split oder Multi-Split), werden steuerlich in der Regel genauso behandelt wie andere haustechnische Anlagen: Auf Kauf und Installation fällt normalerweise Umsatzsteuer an.
Förderfähig können Luft-Luft-Wärmepumpen dann werden, wenn sie nicht nur „zum Kühlen“ gedacht sind, sondern als Heizlösung eingesetzt werden und die jeweiligen Effizienz- und Fördervorgaben erfüllen. Gerade hier lohnt sich eine saubere Planung, weil nicht jedes Gerät und nicht jede Konfiguration automatisch in die Förderlogik passt.
Steuerbonus statt Förderung: Eine Alternative, aber nicht doppelt
Neben klassischen Förderprogrammen gibt es in Deutschland auch steuerliche Entlastungen für energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohngebäude, bei denen Sie einen Teil der Kosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen können. Wichtig ist dabei die Grundlogik: Für dieselbe Maßnahme können Sie in der Regel nicht gleichzeitig eine öffentliche Förderung (z. B. KfW/BAFA) und einen Steuerbonus nutzen. Sie entscheiden sich üblicherweise für den Weg, der in Ihrem Fall wirtschaftlich besser passt.
Praxis-Tipp: So denken Sie Steuern und Förderung richtig zusammen
Photovoltaik senkt Ihre Einstiegskosten oft direkt über 0 % Umsatzsteuer und kann zusätzlich einkommensteuerlich vereinfacht sein.
Wärmepumpe und Klimaanlage sind meist umsatzsteuerpflichtig, können aber über Förderprogramme wirtschaftlich sehr attraktiv werden.
Planen Sie das Ganze als System: PV kann den Strom für Wärmepumpe oder Luft-Luft-Wärmepumpe liefern und verbessert so die laufenden Kosten.
Achten Sie auf den Zeitpunkt: Bei vielen Förderungen gilt „erst beantragen, dann beauftragen/umsetzen“.
Homenergy unterstützt Sie dabei, die technische Auslegung sauber zu planen und die Unterlagen so aufzusetzen, dass Förderung und Umsetzung reibungslos zusammenpassen.
Fazit: PV ist steuerlich besonders attraktiv, Wärmepumpe und Klima profitieren über Förderung
Bei PV ist der steuerliche Vorteil oft sofort sichtbar: 0 % Umsatzsteuer auf viele Anlagen und wesentliche Komponenten und häufig eine vereinfachte Einkommensteuer-Behandlung bei kleineren Anlagen. Wärmepumpen und Klimaanlagen (Luft-Luft-Wärmepumpen) werden in der Regel mit Umsatzsteuer abgerechnet, können aber über Förderprogramme finanziell stark entlastet werden. Entscheidend ist am Ende, dass Steuer, Förderung und Technik zusammen gedacht werden.
Hinweis: Dieser Beitrag ist eine allgemeine Information und ersetzt keine steuerliche Beratung. Für Ihren konkreten Fall lohnt sich bei Unsicherheiten ein kurzer Check mit Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe (sofern zulässig).