Die Gefahr des zufälligen Untergangs, z. B. Abhandenkommen, oder der zufälligen Verschlechterung, z. B. Beschädigung, des Kaufgegenstandes geht nach Montage, spätestens mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, auf Sie über.
Die Ihnen gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von uns aus dem mit Ihnen hierüber geschlossenen Kaufvertrag unser Eigentum.