Allgemeine Geschäftsbedingungen Photovoltaik (Stand: 22.05.2025)
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
- Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung und Montage der vereinbarten Waren (nachfolgend: „Kaufgegenstand“) gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
- Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, Ihrem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages und unserer Auftragsbestätigung.
§2 Zustandekommen des Vertrages und aufschiebende Bedingungen
- Unser Ihnen gemachtes Angebot ist freibleibend und unverbindlich, auch wenn es mit einer Geltungsdauer versehen ist. Wenn Sie unser Angebot unterschreiben und dann an uns weiterleiten, geben Sie uns gegenüber einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages ab (nachfolgend: „Ihr Antrag auf Kaufvertragsabschluss“). Wir sind berechtigt, Ihren Antrag auf Kaufvertragsabschluss innerhalb einer Frist von einem Monat anzunehmen.
- Mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform bei Ihnen kommt der Kaufvertrag (nachfolgend: „Kaufvertrag“) zustande, wobei dieser unter einer oder mehreren aufschiebenden Bedingungen steht. Der Kaufvertrag steht immer unter der aufschiebenden Bedingung der technischen Machbarkeit, siehe hierzu unten § 3. Bei einer, ggfs. auch teilweisen, Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist eine weitere aufschiebende Bedingung des Kaufvertrages die vorbehaltlose Finanzierungszusage, siehe hierzu unten § 4. Aufschiebende Bedingung bedeutet, dass der Kaufvertrag bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingungen schwebend unwirksam ist. Mit dem Eintritt der Bedingungen wird er wirksam. Tritt mindestens eine Bedingung nicht ein, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam.
§3 Technische Machbarkeit
- Wir können den von Ihnen gewünschten Kaufgegenstand nur dann montieren, wenn die Montage technisch machbar ist. Wir führen deshalb nach Abschluss des Kaufvertrages für Sie kostenfrei nach unserem freien Ermessen eine Prüfung der technischen Machbarkeit durch.
- Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört regelmäßig eine Sichtprüfung der Situation bei Ihnen vor Ort und eine Erhebung aller für die Montage des Kaufgegenstandes erforderlichen Daten. Das schließt die Erstellung von Fotos oder auch Videos bei Ihnen vor Ort ein. Diese Fotos oder auch Videos werden von uns gespeichert und für die Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwendet.
- Mit Ihrem Antrag auf Kaufvertragsabschluss erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir (i) ihr Grundstück nach Abstimmung mit Ihnen für die technische Machbarkeitsprüfung betreten und (ii) die hierbei erstellten Informationen einschließlich Fotos und Videos speichern und für die weitere Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwenden.
- Unsere technische Machbarkeitsprüfung umfasst keinerlei statischen Überprüfungen. Ob Ihr Gebäude, insbesondere die für die Montage der Photovoltaikmodule vorgesehenen (Dach-)Flächen hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Tragfähigkeit geeignet ist, prüfen wir nicht. Sollten wir hieran Zweifel haben, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns auf Ihre Kosten einen geeigneten statischen Nachweis vorlegen.
- Wenn unsere technische Machbarkeitsprüfung ergibt, dass Ihr Vorhaben nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar ist, erhalten Sie von uns hierüber eine gesonderte Mitteilung in Textform, mit deren Zugang der Kaufvertrag endgültig unwirksam ist. Soweit uns das möglich ist, bieten wir Ihnen in diesem Fall gerne alternative Lösungen an.
§4 Fremdfinanzierung
- Sie können den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis oder einen Teil dieses Kaufpreises durch einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl finanzieren lassen. Falls Sie das wünschen, leiten wir gerne auch Ihre Daten für eine Finanzierungsanfrage an unseren Kooperationspartner für die Finanzierungsvermittlung weiter.
- Von Ihrem Finanzierungspartner müssen Sie uns eine Erklärung in Textform vorlegen, in der Ihr Finanzierungspartner verbindlich seine Bereitschaft zur, ggfs. anteiligen, Finanzierung des Kaufpreises bestätigt (nachfolgend: „Finanzierungsbestätigung“).
- Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung erst später als drei Monate nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Finanzierungsbestätigung bei uns ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag durch eine an Sie zu richtende Erklärung in Textform zurücktreten. Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam.
§5 Ihre Pflichten
- Mit Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss versichern Sie uns gegenüber, dass Sie (i) Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der Kaufgegenstand montiert werden soll (nachfolgend: „Montageort“) und Sie (ii) berechtigt sind, den Kaufgegenstand von uns montieren zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentümer des Montageorts sein, müssen Sie uns das schon bei Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss ausdrücklich mitteilen und eine Zustimmung des Eigentümers des Montageorts in Textform vorlegen. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass Sie nicht Eigentümer des Montageorts sind, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie uns nach unserer Aufforderung in Textform nicht innerhalb von einem Monat eine Zustimmungserklärung des Eigentümers in Textform vorlegen.
- Etwaig erforderliche Genehmigungen für die Montage und den Betrieb des Kaufgegenstandes sowie dessen Anschluss an das öffentliche Stromnetz müssen Sie sich selbst auf Ihre eigenen Kosten beschaffen. Hierzu gehören insbesondere etwaig nötige Baugenehmigungen, Zustimmungen Dritter und die Genehmigung des Stromnetzbetreibers. Wenn Sie uns hierzu eine entsprechende Vollmacht erteilen, können wir für Sie in Ihrem Namen die sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung und die Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Netzbetreiber vornehmen lassen.
- Die beim Netzbetreiber entstehenden Kosten für den etwaig notwendigen Zählertausch tragen Sie in voller Höhe selbst.
- Soweit einschlägig sind Sie verpflichtet, alle Pflichten eines Anlagenbetreibers einer Photovoltaikanlage ordnungsgemäß wahrzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Wahrnehmung steuerrechtlicher Pflichten in Bezug auf die Photovoltaikanlage und den damit erzeugten Strom sowie Mitteilungspflichten gegenüber dem Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur.
- Sie sind dafür verantwortlich, dass vor dem Montagetermin am Montageort alle notwendigen Voraussetzungen für die Montage des Kaufgegenstandes geschaffen werden. Hierzu gehören insbesondere die Einräumung freier Montageflächen, falls nötig auch für den Auf- und Abbau eines Gerüsts, die Bereitstellung von ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Schaffung eines ungehinderten Zugangs zu Dachflächen und Grundstücks- und Gebäudeteilen, auf bzw. in denen der Kaufgegenstand installiert werden soll.
- Um den Betrieb, insbesondere Softwareupdates und das Monitoring des Kaufgegenstandes zu gewährleisten, ist seine Anbindung an das Internet nötig. Hierfür stellen Sie einen geeigneten, LAN-gebundenen Internetzugang zur Verfügung.
- Soweit am Montageort eine Anbindung des Kaufgegenstandes an vorhandene oder zukünftig geplante elektronische bzw. elektrische Systeme, z. B. Bussysteme wie KNX, SG ready für Wärmepumpe, DigitalStrom, etc. erfolgen soll, muss das von Ihnen selbst auf Ihre eigenen Kosten vorgenommen werden. Wir übernehmen eine solche Anbindung nicht. Auch gewährleisten wir nicht, dass der Kaufgegenstand zu solchen Systemen kompatibel ist, soweit wir hierzu nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart haben.
- Da zur Leistungserbringung Arbeiten an Ihrem Dach durchgeführt werden, kann es zum Bruch einzelner Ziegel kommen. Um den Austausch am Montagetag zu ermöglichen und Folgeschäden durch defekte Ziegel zu vermeiden, sind Sie verpflichtet am Montagetag (Dachmontagetermin) mindestens 10 Ersatzziegel des entsprechenden Typs auf Ihre Kosten vorzuhalten und uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
- Soweit wir in Abstimmung mit Ihnen einen Kabelweg durch stillgelegte Kamine festlegen, liegt es in Ihrer Verantwortung, die Zulässigkeit dieses Kabelweges mit dem für Sie zuständigen Schornsteinfeger abzustimmen.
- Falls Sie eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich selbst, im Regelfall schon vor Abschluss des Kaufvertrages mit uns, um die ordnungsgemäße Antragstellung kümmern. Wir haben keinerlei Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand gewährt wird. Auch müssen Sie sich selbst um die weitere Abwicklung der Förderung kümmern.
§6 Unsere Pflichten
- Als Leistungsdatum gilt die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese erstmalige Inbetriebsetzung, auch Inbetriebnahme, erfolgt in der Regel zum Elektroinstallationstermin. Unsere Leistung gilt als erbracht, wenn der Kaufgegenstand fachgerecht und in dem vertraglich vereinbarten Umfang montiert ist. Die Frage, ob Sie Anspruch auf Zahlung einer Einspeisevergütung haben und wie hoch dieser Anspruch ist, richtet sich alleine nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben hierauf keinen Einfluss.
- Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.
§7 Kaufpreiszahlung und Bonitätsprüfung
- In den von uns genannten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wir rechnen Ihnen den vereinbarten Kaufpreis je nach vereinbarter Zahlungsart ab. Skontoabzüge werden von uns nicht akzeptiert, soweit wir mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bitte beachten Sie, dass wir eine etwaig notwendige Anmeldung sowie Fertigmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Stromnetzbetreiber nicht vornehmen, solange Sie sich mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befinden.
- Wir übermitteln im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG (nachfolgend: „SCHUFA“), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch das diesbezügliche Informationsblatt der SCHUFA zur Verfügung.
§8 Liefer- und Leistungszeiten, Zwischenlagerung der gelieferten Waren, Teillieferungen und Teilleistungen, Selbstbelieferungsvorbehalt
- Mit der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen einen voraussichtlichen Montagetermin mit. Bitte beachten Sie, dass alle unsere Liefertermine oder Lieferfristen, also auch der Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilte voraussichtliche Montagetermin, ausschließlich unverbindliche Angaben sind, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
- Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Wir liefern Ihnen die gekauften Waren spätestens am Montagetermin. Sie sind verpflichtet die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln, für eine sorgfältige Zwischenlagerung zu sorgen und die Waren vor Beschädigung, Zerstörung und Zugriff Dritter schützen.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
- Wir sind berechtigt, von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits die von Ihnen bei uns gekauften Waren unverschuldet nicht erhalten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch Ihnen steht infolge unserer Information über die nicht rechtzeitige Warenverfügbarkeit ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden Ihnen im Falle des Rücktritts – gleich von wem – selbstverständlich eine von Ihnen bereits geleistete Kaufpreiszahlung unverzüglich erstatten.
§9 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, z. B. Abhandenkommen, oder der zufälligen Verschlechterung, z. B. Beschädigung, des Kaufgegenstandes geht nach Montage, spätestens mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, auf Sie über.
§10 Ihre Rechte bei Mängeln, Haftung
- Bitte beachten Sie, dass Photovoltaikmodule einer kontinuierlichen Leistungsminderung, einer sogenannten Degradation, unterliegen. Aufgrund der Alterung der Werkstoffe, bzw. des Rückgangs des Wirkungsgrades der Photovoltaikmodule, verschlechtern sich im Laufe der Zeit die Erträge, also die Menge an durch Sonnenlicht produzierten Stroms. Wie hoch diese Degradation ist, hängt maßgeblich vom jeweiligen Hersteller ab und ist aus den technischen Datenblättern des Herstellers, die Ihrem Angebot beigefügt sind, ersichtlich. Diese Degradation stellt keinen Sachmangel dar, sondern gilt zwischen Ihnen und uns als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
- Etwaige von uns erstellte Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit oder Amortisation des Kaufgegenstandes stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, Sie haben etwas anderes ausdrücklich mit uns vereinbart.
- Soweit die Ihnen von uns gelieferte Ware nicht frei von Sachmängeln ist, so sind wir zu Nacherfüllung verpflichtet.
- In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Abs. 3 dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
- Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei müssen Sie uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferne müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Eigentumsvorbehalt
Die Ihnen gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von uns aus dem mit Ihnen hierüber geschlossenen Kaufvertrag unser Eigentum.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitschlichtung
- Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern es sich bei Ihnen als Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns.
- Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, die vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Wärme (Stand: 16.09.2025)
§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage
- Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung und Montage der vereinbarten Waren (nachfolgend: „Kaufgegenstand“) gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
- Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, Ihrem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages und unserer Auftragsbestätigung.
§2 Zustandekommen des Vertrages und aufschiebende Bedingungen
- Unser Ihnen gemachtes Angebot ist freibleibend und unverbindlich, auch wenn es mit einer Geltungsdauer versehen ist. Wenn Sie unser Angebot unterschreiben und dann an uns weiterleiten, geben Sie uns gegenüber einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages ab (nachfolgend: „Ihr Antrag auf Kaufvertragsabschluss“). Wir sind berechtigt, Ihren Antrag auf Kaufvertragsabschluss innerhalb einer Frist von einem Monat anzunehmen.
- Mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform bei Ihnen kommt der Kaufvertrag (nachfolgend: „Kaufvertrag“) zustande, wobei dieser unter einer oder mehreren aufschiebenden Bedingungen steht. Der Kaufvertrag steht immer unter der aufschiebenden Bedingung der technischen Machbarkeit und der Förderzusage durch die KfW, siehe hierzu unten § 3. Bei einer ggfs. auch teilweisen Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist eine weitere aufschiebende Bedingung des Kaufvertrages die vorbehaltlose Finanzierungszusage, siehe hierzu unten § 4. Aufschiebende Bedingung bedeutet, dass der Kaufvertrag bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingungen schwebend unwirksam ist. Mit dem Eintritt der Bedingungen wird er wirksam. Tritt mindestens eine Bedingung nicht ein, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam.
§3 Technische Machbarkeit und Förderzusage KfW
- Wir können den von Ihnen gewünschten Kaufgegenstand nur dann montieren, wenn die Montage technisch machbar ist. Wir führen deshalb nach Abschluss des Kaufvertrages für Sie kostenfrei nach unserem freien Ermessen eine Prüfung der technischen Machbarkeit durch.
- Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört regelmäßig eine Sichtprüfung der Situation bei Ihnen vor Ort und eine Erhebung aller für die Montage des Kaufgegenstandes erforderlichen Daten. Das schließt die Erstellung von Fotos oder auch Videos bei Ihnen vor Ort ein. Diese Fotos oder auch Videos werden von uns gespeichert und für die Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwendet. Mit Ihrem Antrag auf Kaufvertragsabschluss erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir (i) ihr Grundstück nach Abstimmung mit Ihnen für die technische Machbarkeitsprüfung betreten und (ii) die hierbei erstellten Informationen einschließlich Fotos und Videos speichern und für die weitere Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwenden.
- Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört insbesondere auch die Prüfung Ihrer Hauselektrik sowie die Einholung einer Stellungnahme des für Sie zuständigen Netzbetreibers.
- Unsere technische Machbarkeitsprüfung umfasst keinerlei statischen Überprüfungen. Das gilt insbesondere für die etwaige von Ihnen gewünschte Montage der Wärmepumpen Außeneinheit auf Ihrem Dach.
- Weiterhin umfasst unsere technische Machbarkeitsprüfung keinerlei baurechtlichen oder nachbarrechtlichen Prüfungen.
- Wenn wir die technische Machbarkeit Ihnen gegenüber nicht oder nur eingeschränkt bestätigen, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam. Soweit uns das möglich ist, bieten wir Ihnen in diesem Fall gerne alternative Lösungen an.
- Aufschiebende Bedingung ist auch die Erteilung der Förderzusage durch die KfW.
§4 Fremdfinanzierung
- Sie können den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis oder einen Teil dieses Kaufpreises durch einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl finanzieren lassen, wobei Sie sich um die Kontaktaufnahme und die Beauftragung des Finanzierungspartners selbst kümmern müssen.
- Von Ihrem Finanzierungspartner müssen Sie uns eine Erklärung in Textform vorlegen, in der Ihr Finanzierungspartner verbindlich seine Bereitschaft zur ggfs. anteiligen Finanzierung des Kaufpreises bestätigt (nachfolgend: „Finanzierungsbestätigung“).
- Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung erst später als drei Monate nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Finanzierungsbestätigung bei uns ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag durch eine an Sie zu richtende Erklärung in Textform zurücktreten. Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam.
§5 Ihre Pflichten
- Mit Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss versichern Sie uns gegenüber, dass Sie (i) Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der Kaufgegenstand montiert werden soll (nachfolgend: „Montageort“) und Sie (ii) berechtigt sind, den Kaufgegenstand von uns montieren zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentümer des Montageorts sein, müssen Sie uns das schon bei Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss ausdrücklich mitteilen und eine Zustimmung des Eigentümers des Montageorts in Textform vorlegen. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass Sie nicht Eigentümer des Montageorts sind, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie uns nach unserer Aufforderung in Textform nicht innerhalb von einem Monat eine Zustimmungserklärung des Eigentümers in Textform vorlegen.
- Etwaig erforderliche Genehmigungen für die Montage und den Betrieb des Kaufgegenstandes sowie dessen Anschluss an das öffentliche Stromnetz müssen Sie sich selbst auf Ihre eigenen Kosten beschaffen. Hierzu gehören insbesondere etwaig nötige Baugenehmigungen, Zustimmungen Dritter und die Genehmigung des Stromnetzbetreibers. Wenn Sie uns hierzu eine entsprechende Vollmacht erteilen, können wir für Sie in Ihrem Namen die sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung und die Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Netzbetreiber vornehmen lassen.
- Sie sind dafür verantwortlich, dass vor dem Montagetermin am Montageort alle notwendigen Voraussetzungen für die Montage des Kaufgegenstandes geschaffen werden. Hierzu gehören insbesondere die Einräumung freier Montageflächen, falls nötig auch für den Auf- und Abbau eines Gerüsts, die Bereitstellung von ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Schaffung eines ungehinderten Zugangs zu Dachflächen und Grundstücks- und Gebäudeteilen, auf bzw. in denen der Kaufgegenstand installiert werden soll. Auch sind Sie verpflichtet, uns vor dem Montagetermin vollständig über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder sonstiger verdeckt eingebauten Anlagen zu informieren.
- Soweit wir auftragsgemäß Arbeiten an Ihrer bestehenden Heizungsanlage durchführen, sind Sie verpflichtet, uns folgende Informationen rechtzeitig vor dem Montagetermin vollständig zukommen zu lassen: Kontaktdaten des zuständigen Schornsteinfegers, Informationen über einen vorhandenen Gaszähler einschließlich Zählernummer, Bestehen eines Anschlusses an das Gasnetz bzw. erfolgte Stilllegung eines Anschlusses an das Gasnetz, Vorhandensein von Öl in einem Heizöltank und Art des Heizöls (schwefelhaltig oder schwefelarm).
- Um den Betrieb, insbesondere Softwareupdates und das Monitoring des Kaufgegenstandes zu gewährleisten, ist seine Anbindung an das Internet nötig. Hierfür stellen Sie dem uns einen geeigneten LAN-gebundenen Internetzugang zur Verfügung.
- Soweit am Montageort eine Anbindung des Kaufgegenstandes an vorhandene oder zukünftig geplante elektronische bzw. elektrische Systeme, z. B. Bussysteme wie KNX, SG ready für Wärmepumpe, DigitalStrom etc., erfolgen soll, muss das von Ihnen selbst auf Ihre eigenen Kosten vorgenommen werden. Wir übernehmen eine solche Anbindung nicht. Auch gewährleisten wir nicht, dass der Kaufgegenstand zu solchen Systemen kompatibel ist, soweit wir hierzu nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart haben.
- Falls Sie eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich selbst um die ordnungsgemäße Antragstellung kümmern. Wir haben keinerlei Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand gewährt wird. Auch müssen Sie sich selbst um die weitere Abwicklung der Förderung kümmern.
§6 Unsere Pflichten
- Als Leistungsdatum gilt die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese erstmalige Inbetriebsetzung, auch Inbetriebnahme, erfolgt in der Regel zum Elektroinstallationstermin. Unsere Leistung gilt als erbracht, wenn der Kaufgegenstand fachgerecht und in dem vertraglich vereinbarten Umfang montiert ist.
- Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.
§7 Kaufpreiszahlung und Bonitätsprüfung
- In den von uns genannten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wir rechnen Ihnen den vereinbarten Kaufpreis je nach vereinbarter Zahlungsart ab. Soweit wir mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, sind 60 % Fundament und 40 % nach Heizungs- und Elektroinstallation inkl. Inbetriebnahme gemäß AGB zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden von uns nicht akzeptiert, soweit wir mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bitte beachten Sie, dass wir eine etwaig notwendige Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Stromnetzbetreiber sowie Erstellung der BnD-Nummer (Bestätigung nach Durchführung) bei der KfW nicht vornehmen, solange Sie sich mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befinden.
- Wir übermitteln im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG (nachfolgend: „SCHUFA“), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch das diesbezügliche Informationsblatt der SCHUFA zur Verfügung.
§8 Liefer- und Leistungszeiten, Zwischenlagerung der gelieferten Waren, Teillieferungen und Teilleistungen, Selbstbelieferungsvorbehalt
- Mit der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen einen voraussichtlichen Montagetermin mit. Bitte beachten Sie, dass alle unsere Liefertermine oder Lieferfristen, also auch der Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilte voraussichtliche Montagetermin, ausschließlich unverbindliche Angaben sind, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
- Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
- Entweder zum Montagetermin oder auch schon einige Tage vorher, liefern wir Ihnen die gekauften Waren. Sie sind verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln, für eine sorgfältige Zwischenlagerung zu sorgen und die Waren vor Beschädigung, Zerstörung und Zugriff Dritter zu schützen.
- Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
- Wir sind berechtigt, von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits die von Ihnen bei uns gekauften Waren unverschuldet nicht erhalten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch Ihnen steht infolge unserer Information über die nicht rechtzeitige Warenverfügbarkeit ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden Ihnen im Falle des Rücktritts – gleich von wem – selbstverständlich eine von Ihnen bereits geleistete Kaufpreiszahlung unverzüglich erstatten.
§9 Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs, z. B. Abhandenkommen, oder der zufälligen Verschlechterung, z. B. Beschädigung, des Kaufgegenstandes geht nach Montage, spätestens mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, auf Sie über.
§10 Ihre Rechte bei Mängeln, Haftung
- Etwaige von uns erstellte Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit oder Amortisation des Kaufgegenstandes stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, Sie haben etwas anderes ausdrücklich mit uns vereinbart.
- Soweit die Ihnen von uns gelieferte Ware nicht frei von Sachmängeln ist, so sind wir zu Nacherfüllung verpflichtet.
- In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Abs. 3 dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
- Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
- Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei müssen Sie uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferne müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
- Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
- Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.
§11 Eigentumsvorbehalt
Die Ihnen gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von uns aus dem mit Ihnen hierüber geschlossenen Kaufvertrag unser Eigentum.
§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitschlichtung
- Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
- Sofern es sich bei Ihnen als Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns.
- Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, die vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Nutzung der App Homenergy-Manager
(Stand: 09.02.2026)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle kostenpflichtigen Dienste, die Sie über die App „Homenergy-Manager“ der Homenergy GmbH, Ganghoferstraße 68b, 80339 München nutzen.
(2) Sie müssen die App aus einem App-Store auf Ihr Gerät herunterladen. Es können dort zusätzliche Bedingungen des Anbieters des App-Stores gelten.
(3) Andere abweichende Geschäftsbedingungen gelten nicht – auch dann nicht, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
§2 Registrierung
(1) Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie sich mit Ihren Daten registrieren und ein Kundenkonto über das Registrierungsformular in der App anlegen.
(2) Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Erst mit Erhalt dieser E-Mail ist der Vertrag abgeschlossen.
(3) Geben Sie bei der Registrierung Ihre Daten vollständig und richtig an.
(4) Sie erhalten von uns während der Vertragslaufzeit Zugangsdaten für Ihr Kundenkonto.
(5) Wir dürfen Konten löschen, wenn sie falsche oder unvollständige Angaben enthalten.
§3 Unsere Leistungen
(1) Sie können verschiedene energiebezogene, kompatible Geräte in Ihrem Haushalt, zum Beispiel Wärmepumpe, Solaranlage, Batteriespeicher, über die App vernetzen. Wir bieten Ihnen unter anderem:
- Überwachung Ihrer aktuellen und vergangenen Energieverbräuche und -erträge,
- Anzeige der zugehörigen Kosten,
- Optimierung des Energieeinsatzes mit Sonnenstrom und aktuellen Strompreisen.
Der jeweilige Leistungsumfang hängt von Ihrem gebuchten Tarif ab. Es gibt den kostenlosen Tarif „FREE“ und den kostenpflichtigen Tarif „CLEVER“.
Im Rahmen des kostenlosen Tarifs „FREE“ können Sie eine grundlegende Version der App nutzen. Es besteht die Möglichkeit, ein Gerät wie eine PV-Anlage oder ein anderes Messsystem anzulegen und einzusehen. Smarte Steuerung, wie automatische PV-Überschussverteilung, sowie historische Verbrauchsdaten und detaillierte Auswertungen stehen im Tarif „FREE“ nicht zur Verfügung. Die Visualisierung beschränkt sich auf aktuelle Live-Daten, z. B. Energieflüsse im Gerätemonitor, ohne Zugriff auf zurückliegende Zeiträume oder intelligente Steuerungsfunktionen. Dieser Tarif dient vor allem zum Einstieg und zur einfachen Überwachung des Systems.
Im kostenpflichtigen Tarif „CLEVER“ stehen Ihnen sämtliche Funktionen für das umfassende Monitoring und die smarte Steuerung aller angebundenen Geräte sowie die ausführliche Visualisierung der Energieflüsse und Verbrauchsdaten uneingeschränkt zur Verfügung. Die Bedienung, Auswertung und Optimierung ist maximal flexibel und vollumfänglich für alle Verbrauchsklassen individualisierbar. Die einzelnen Leistungsmerkmale können Sie der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Tarifes entnehmen.
(2) Nach der App-Installation und Registrierung können Sie den Dienst auf einem internetfähigen Smartphone oder kompatiblen Gerät nutzen. Dazu müssen Sie sich bei mit Ihren Nutzerdaten in der App anmelden.
(3) Wir sorgen soweit möglich dafür, dass die Funktionen wie vereinbart zur Verfügung stehen.
(4) Maßgeblich sind die Vereinbarungen im Vertrag und diese AGB. Beschreibungen auf der Homepage oder in Broschüren sind keine verbindlichen Zusagen.
(5) Wir dürfen Dritte mit der Erbringung der Leistungen beauftragen.
(6) Die Nutzung kann von technischen Voraussetzungen abhängen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen, besonders bei der Datenübertragung.
(7) Kosten von anderen Anbietern, z. B. Integrationspartner, sind nicht in unseren Preisen enthalten. Falls während der Vertragslaufzeit solche Kosten entstehen, können wir sie Ihnen weiter berechnen. Dann haben Sie das Recht, innerhalb von 2 Wochen nach der Mitteilung außerordentlich zu kündigen.
§4 Verfügbarkeit, Wartungen und Updates
(1) Wir stellen den Dienst im Jahresdurchschnitt zu 99 % der Zeit bereit. Ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server wegen technischer Probleme außerhalb unseres Einflusses, wie höhere Gewalt nicht erreichbar ist. Das gilt auch für geplante Wartungsarbeiten, die außerhalb der Geschäftszeiten stattfinden oder rechtzeitig angekündigt werden. Unsere Geschäftszeiten sind Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr, gesetzliche Feiertage (Bayern) ausgenommen.
(2) Wir dürfen den Dienst jederzeit aktualisieren oder weiterentwickeln, z. B. wegen technischer Änderungen oder rechtlicher Neuerungen. Wir achten dabei auf Ihre Interessen und informieren Sie rechtzeitig. Sollte ein Update Ihre Nutzung wesentlich beeinträchtigen, können Sie außerordentlich kündigen.
(3) Bei Fragen oder Störungen finden Sie unsere Kontaktdaten in der App oder auf unserer Website.
§5 Pflichten des Kunden
(1) Sie müssen die vereinbarten Kosten pünktlich zahlen.
(2)Schützen Sie Ihre Zugangsdaten und Passwörter. Wenn Sie vermuten, dass jemand unbefugt Ihr Passwort kennt, ändern Sie es sofort.
(3) Informieren Sie uns, falls sich Ihr Name, Ihre Adresse, Ihre Bankverbindung oder E-Mail-Adresse ändern. Ihre E-Mail-Adresse muss aktuell bleiben, damit Sie Zugriff auf Ihr Konto behalten.
(4) Bei Verstoß gegen diese Pflichten können wir Ihren Zugang zum Dienst vorübergehend sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen.
(5) Sie sind für alle Daten verantwortlich, die Sie in die App eingeben oder die Ihre Geräte an uns senden. Achten Sie darauf, keine Rechte Dritter zu verletzen.
(6) Sie müssen für eine funktionierende Internetverbindung und kompatible Geräte auf Ihre Kosten sorgen. Für Probleme durch nicht unterstützte Geräte oder fehlendes Internet übernehmen wir keine Haftung.
(7) Nutzen Sie immer die aktuellste Version der App und installieren Sie bereitgestellte Updates spätestens innerhalb von 2 Wochen. Für Schäden durch ausgelassene Updates haften wir nicht.
§6 Nutzungsrechte, Urheberrechte und Datenbankrechte
(1) Die Homenergy GmbH oder ihre Dienstleister haben alle Rechte am Dienst, an den Inhalten und an der App.
(2) Sie dürfen die App während der Vertragslaufzeit auf Ihrem Gerät nutzen. Das Nutzungsrecht ist persönlich und nicht übertragbar.
(3) Ist Ihr Unternehmen Kunde, so benötigt jede nutzende Person ein eigenes Nutzerkonto.
(4) Sie dürfen den Dienst nicht über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus nutzen und anderen keinen Zugang dazu verschaffen.
(5) Gewähren Sie Dritten schuldhaft Zugang, müssen Sie für jeden Fall den Betrag zahlen, der bei einem eigenen Vertrag für diese Person angefallen wäre. Sie können nachweisen, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Wir können auch einen höheren Schaden fordern.
(6) Sie dürfen keine wesentlichen Teile der App oder des Dienstes kopieren, auswerten, herunterladen oder mit automatisierten Programmen auslesen. Ohne unsere Zustimmung dürfen Sie keine eigene Datenbank mit unseren Inhalten erstellen.
§7 Zahlungsbedingungen und Verzug
(1) Um den kostenpflichtigen Tarif „CLEVER“ zu nutzen, können Sie entweder einen Coupon bei uns erwerben oder den Tarif über einen In-App-Kauf buchen. Wenn Sie bei uns einen Coupon erwerben, erfolgt die Zahlung gegen Rechnung. Unsere Rechnung ist gemäß den jeweils mit Ihnen vereinbarten Bedingungen zu bezahlen. Für In-App-Käufe gelten die dort jeweils mitgeteilten Preise und Zahlungsbedingungen.
(2) Unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
(3) Mit dem Erwerb eines Coupons erhalten Sie das Recht, den Tarif „CLEVER“ für den im Coupon angegebenen Zeitraum ab Einlösung ohne weitere Zusatzkosten zu nutzen. Nach Erwerb und Einlösung des Coupons wird der volle Funktionsumfang des Tarifs „CLEVER“ für diesen Zeitraum freigeschaltet. Nach Ablauf des im Coupon angegebenen Zeitraums endet die Freischaltung automatisch. Es ist keine automatische Verlängerung oder weitere Zahlungsverpflichtung mit diesem Coupon verbunden.
§8 Widerrufsrecht und Widerrufsbutton
(1) Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir mit der Ausführung des Vertrags begonnen haben, nachdem Sie ausdrücklich zugestimmt haben, dass wir mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, und Sie Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie durch Ihre Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags Ihr Widerrufsrecht verlieren. Bitte beachten Sie hierzu unsere gesonderte Widerrufsbelehrung.
(2) Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Homenergy GmbH, Ganghoferstraße 68b, 80339 München, info@homenergy.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
(3) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
(4) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(5) Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(6) Muster-Widerrufsformular
An Homenergy GmbH, Ganghoferstraße 68b, 80339 München, info@homenergy.de:
— Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*),
— Bestellt am (*)/erhalten am (*),
— Name des/der Verbraucher(s),
— Email des/der Verbraucher(s), mit der er sich bei Homenergy GmbH angemeldet hat
— Anschrift des/der Verbraucher(s),
— Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier),
— Datum.
(*) Unzutreffendes streichen
§9 Vertragslaufzeit und Kündigung
(1) Der Vertrag beginnt, sobald Sie die Bestätigungs-E-Mail erhalten haben.
(2) Falls Sie einen Coupon für den Tarif „CLEVER“ erworben haben, ist die dort verein-barte Laufzeit für den Tarif „CLEVER“ eine Festlaufzeit. Eine, ggfs. anteilige, Rück-erstattung erfolgt nur im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung oder bei Mängeln der App, die nicht behoben werden.
(3) Ihr Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt immer unberührt.
(4) Kündigungen müssen in Textform erfolgen. Sie können auch über unsere App mit dem bereitgestellten Kündigungsbutton kündigen.
(5) Haben Sie ein Sonderkündigungsrecht wegen zusätzlicher Kosten von Drittanbietern, können Sie dieses innerhalb von 2 Wochen nach unserer Mitteilung ausüben.
(6) Wir dürfen den Nutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, wenn wir die App aus Gründen, die wir nicht zu vertreten ha-ben, dauerhaft insgesamt oder in wesentlichen Teilen nicht mehr bereitstellen können.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn unser technischer oder inhaltlicher Partner, der für die Bereitstellung der App notwendig ist, seine Leistungen dauerhaft einstellt, zum Beispiel durch ein Insolvenzverfahren.
(7) In diesem Fall informieren wir Sie sofort über den Wegfall der App und versuchen – soweit möglich und zumutbar – eine angemessene Übergangslösung anzubieten.
(8) Haben Sie Entgelte im Voraus gezahlt, erstatten wir diese anteilig für die Zeit nach Wirksamwerden der Kündigung zügig zurück.
(9) Unberührt bleiben Ihre gesetzlichen Rechte, insbesondere solche nach §§ 327c bis 327n BGB zu digitalen Produkten.
§10 Datenschutz
Wir halten uns an alle Datenschutzgesetze, insbesondere die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die hier, in der App oder auf unserer Webseite.
§11 Haftung
(1) Wir haften unbegrenzt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine Pflicht verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (sog. wesentliche Vertragspflichten). In diesem Fall ist unsere Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, zugesicherten Eigenschaften, Ansprüchen nach Produkthaftungsgesetz und bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(4) Die Haftungsregelungen gelten auch für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
§12 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sie können nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
(2) Ein Zurückbehaltungsrecht gibt es nur wegen Ansprüchen aus diesem Vertrag.
§13 Änderung von AGB und Leistungen
(1) Sollte sich nach Vertragsschluss die Gesetzeslage oder andere wichtige Rahmenbedingungen unerwartet ändern, können wir die betroffenen Vertragsinhalte – außer beim Preis – ändern.
(2) Wir informieren Sie mindestens 6 Wochen vorher in Textform über die Anpassung.
(3) Sie können den Vertrag in diesem Fall bis zum Inkrafttreten der Änderung ohne Frist beenden.
§14 Schlussbestimmungen
(1) Der Erfüllungsort richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und die Rechts-wahl erfolgt unter Berücksichtigung zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Wohnsitzstaates des Verbrauchers.
(2) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Die Wahl deutschen Rechts lässt zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, unberührt.