Allgemeine Geschäftsbedingungen Photovoltaik (Stand: 01.12.2024)

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung und Montage der vereinbarten Waren (nachfolgend: „Kaufgegenstand“) gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, Ihrem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages und unserer Auftragsbestätigung.

§2 Zustandekommen des Vertrages und aufschiebende Bedingungen

  1. Unser Ihnen gemachtes Angebot ist freibleibend und unverbindlich, auch wenn es mit einer Geltungsdauer versehen ist. Wenn Sie unser Angebot unterschreiben und dann an uns weiterleiten, geben Sie uns gegenüber einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages ab (nachfolgend: „Ihr Antrag auf Kaufvertragsabschluss“). Wir sind berechtigt, Ihren Antrag auf Kaufvertragsabschluss innerhalb einer Frist von einem Monat anzunehmen.
  2. Mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform bei Ihnen kommt der Kaufvertrag (nachfolgend: „Kaufvertrag“) zustande, wobei dieser unter einer oder mehreren aufschiebenden Bedingungen steht. Der Kaufvertrag steht immer unter der aufschiebenden Bedingung der technischen Machbarkeit, siehe hierzu unten § 3. Bei einer, ggfs. auch teilweisen, Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist eine weitere aufschiebende Bedingung des Kaufvertrages die vorbehaltlose Finanzierungszusage, siehe hierzu unten § 4. Aufschiebende Bedingung bedeutet, dass der Kaufvertrag bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingungen schwebend unwirksam ist. Mit dem Eintritt der Bedingungen wird er wirksam. Tritt mindestens eine Bedingung nicht ein, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam.

§3 Technische Machbarkeit

  1. Wir können den von Ihnen gewünschten Kaufgegenstand nur dann montieren, wenn die Montage technisch machbar ist. Wir führen deshalb nach Abschluss des Kaufvertrages für Sie kostenfrei nach unserem freien Ermessen eine Prüfung der technischen Machbarkeit durch.
  2. Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört regelmäßig eine Sichtprüfung der Situation bei Ihnen vor Ort und eine Erhebung aller für die Montage des Kaufgegenstandes erforderlichen Daten. Das schließt die Erstellung von Fotos oder auch Videos bei Ihnen vor Ort ein. Diese Fotos oder auch Videos werden von uns gespeichert und für die Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwendet.
  3. Mit Ihrem Antrag auf Kaufvertragsabschluss erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir (i) ihr Grundstück nach Abstimmung mit Ihnen für die technische Machbarkeitsprüfung betreten und (ii) die hierbei erstellten Informationen einschließlich Fotos und Videos speichern und für die weitere Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwenden.
  4. Unsere technische Machbarkeitsprüfung umfasst keinerlei statischen Überprüfungen. Ob Ihr Gebäude, insbesondere die für die Montage der Photovoltaikmodule vorgesehenen (Dach-)Flächen hinsichtlich ihres Aufbaus und ihrer Tragfähigkeit geeignet ist, prüfen wir nicht. Sollten wir hieran Zweifel haben, können wir von Ihnen verlangen, dass Sie uns auf Ihre Kosten einen geeigneten statischen Nachweis vorlegen.
  5. Wenn unsere technische Machbarkeitsprüfung ergibt, dass Ihr Vorhaben nicht oder nur eingeschränkt umsetzbar ist, erhalten Sie von uns hierüber eine gesonderte Mitteilung in Textform, mit deren Zugang der Kaufvertrag endgültig unwirksam ist. Soweit uns das möglich ist, bieten wir Ihnen in diesem Fall gerne alternative Lösungen an.

§4 Fremdfinanzierung

  1. Sie können den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis oder einen Teil dieses Kaufpreises durch einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl finanzieren lassen. Falls Sie das wünschen, leiten wir gerne auch Ihre Daten für eine Finanzierungsanfrage an unseren Kooperationspartner für die Finanzierungsvermittlung weiter.
  2. Von Ihrem Finanzierungspartner müssen Sie uns eine Erklärung in Textform vorlegen, in der Ihr Finanzierungspartner verbindlich seine Bereitschaft zur, ggfs. anteiligen, Finanzierung des Kaufpreises bestätigt (nachfolgend: „Finanzierungsbestätigung“).
  3. Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung erst später als drei Monate nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Finanzierungsbestätigung bei uns ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag durch eine an Sie zu richtende Erklärung in Textform zurücktreten. Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam.

§5 Ihre Pflichten

  1. Mit Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss versichern Sie uns gegenüber, dass Sie (i) Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der Kaufgegenstand montiert werden soll (nachfolgend: „Montageort“) und Sie (ii) berechtigt sind, den Kaufgegenstand von uns montieren zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentümer des Montageorts sein, müssen Sie uns das schon bei Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss ausdrücklich mitteilen und eine Zustimmung des Eigentümers des Montageorts in Textform vorlegen. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass Sie nicht Eigentümer des Montageorts sind, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie uns nach unserer Aufforderung in Textform nicht innerhalb von einem Monat eine Zustimmungserklärung des Eigentümers in Textform vorlegen.
  2. Etwaig erforderliche Genehmigungen für die Montage und den Betrieb des Kaufgegenstandes sowie dessen Anschluss an das öffentliche Stromnetz müssen Sie sich selbst auf Ihre eigenen Kosten beschaffen. Hierzu gehören insbesondere etwaig nötige Baugenehmigungen, Zustimmungen Dritter und die Genehmigung des Stromnetzbetreibers. Wenn Sie uns hierzu eine entsprechende Vollmacht erteilen, können wir für Sie in Ihrem Namen die sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung und die Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Netzbetreiber vornehmen lassen.
  3. Die beim Netzbetreiber entstehenden Kosten für den etwaig notwendigen Zählertausch tragen Sie in voller Höhe selbst.
  4. Soweit einschlägig sind Sie verpflichtet, alle Pflichten eines Anlagenbetreibers einer Photovoltaikanlage ordnungsgemäß wahrzunehmen. Hierzu gehören insbesondere die Wahrnehmung steuerrechtlicher Pflichten in Bezug auf die Photovoltaikanlage und den damit erzeugten Strom sowie Mitteilungspflichten gegenüber dem Stromnetzbetreiber und der Bundesnetzagentur.
  5. Sie sind dafür verantwortlich, dass vor dem Montagetermin am Montageort alle notwendigen Voraussetzungen für die Montage des Kaufgegenstandes geschaffen werden. Hierzu gehören insbesondere die Einräumung freier Montageflächen, falls nötig auch für den Auf- und Abbau eines Gerüsts, die Bereitstellung von ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Schaffung eines ungehinderten Zugangs zu Dachflächen und Grundstücks- und Gebäudeteilen, auf bzw. in denen der Kaufgegenstand installiert werden soll.
  6. Um den Betrieb, insbesondere Softwareupdates und das Monitoring des Kaufgegenstandes zu gewährleisten, ist seine Anbindung an das Internet nötig. Hierfür stellen Sie einen geeigneten, LAN-gebundenen Internetzugang zur Verfügung.
  7. Soweit am Montageort eine Anbindung des Kaufgegenstandes an vorhandene oder zukünftig geplante elektronische bzw. elektrische Systeme, z. B. Bussysteme wie KNX, SG ready für Wärmepumpe, DigitalStrom, etc. erfolgen soll, muss das von Ihnen selbst auf Ihre eigenen Kosten vorgenommen werden. Wir übernehmen eine solche Anbindung nicht. Auch gewährleisten wir nicht, dass der Kaufgegenstand zu solchen Systemen kompatibel ist, soweit wir hierzu nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart haben.
  8. Da zur Leistungserbringung Arbeiten an Ihrem Dach durchgeführt werden, kann es zum Bruch einzelner Ziegel kommen. Um den Austausch am Montagetag zu ermöglichen und Folgeschäden durch defekte Ziegel zu vermeiden, sind Sie verpflichtet am Montagetag (Dachmontagetermin) mindestens 10 Ersatzziegel des entsprechenden Typs auf Ihre Kosten vorzuhalten und uns kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
  9. Falls Sie eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich selbst, im Regelfall schon vor Abschluss des Kaufvertrages mit uns, um die ordnungsgemäße Antragstellung kümmern. Wir haben keinerlei Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand gewährt wird. Auch müssen Sie sich selbst um die weitere Abwicklung der Förderung kümmern.

§6 Unsere Pflichten

  1. Als Leistungsdatum gilt die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese erstmalige Inbetriebsetzung, auch Inbetriebnahme, erfolgt in der Regel zum Elektroinstallationstermin. Unsere Leistung gilt als erbracht, wenn der Kaufgegenstand fachgerecht und in dem vertraglich vereinbarten Umfang montiert ist. Die Frage, ob Sie Anspruch auf Zahlung einer Einspeisevergütung haben und wie hoch dieser Anspruch ist, richtet sich alleine nach den gesetzlichen Bestimmungen. Wir haben hierauf keinen Einfluss.
  2. Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.

§7 Kaufpreiszahlung und Bonitätsprüfung

  1. In den von uns genannten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wir rechnen Ihnen den vereinbarten Kaufpreis je nach vereinbarter Zahlungsart ab. Skontoabzüge werden von uns nicht akzeptiert, soweit wir mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bitte beachten Sie, dass wir eine etwaig notwendige Anmeldung sowie Fertigmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Stromnetzbetreiber nicht vornehmen, solange Sie sich mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befinden.
  2. Wir übermitteln im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG (nachfolgend: „SCHUFA“), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch das diesbezügliche Informationsblatt der SCHUFA zur Verfügung.

§8 Liefer- und Leistungszeiten, Zwischenlagerung der gelieferten Waren, Teillieferungen und Teilleistungen, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Mit der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen einen voraussichtlichen Montagetermin mit. Bitte beachten Sie, dass alle unsere Liefertermine oder Lieferfristen, also auch der Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilte voraussichtliche Montagetermin, ausschließlich unverbindliche Angaben sind, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
  2. Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  3. Wir liefern Ihnen die gekauften Waren spätestens am Montagetermin. Sie sind verpflichtet die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln, für eine sorgfältige Zwischenlagerung zu sorgen und die Waren vor Beschädigung, Zerstörung und Zugriff Dritter schützen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
  5. Wir sind berechtigt, von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits die von Ihnen bei uns gekauften Waren unverschuldet nicht erhalten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch Ihnen steht infolge unserer Information über die nicht rechtzeitige Warenverfügbarkeit ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden Ihnen im Falle des Rücktritts – gleich von wem – selbstverständlich eine von Ihnen bereits geleistete Kaufpreiszahlung unverzüglich erstatten.

§9 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, z. B. Abhandenkommen, oder der zufälligen Verschlechterung, z. B. Beschädigung, des Kaufgegenstandes geht nach Montage, spätestens mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, auf Sie über.

§10 Ihre Rechte bei Mängeln, Haftung

  1. Bitte beachten Sie, dass Photovoltaikmodule einer kontinuierlichen Leistungsminderung, einer sogenannten Degradation, unterliegen. Aufgrund der Alterung der Werkstoffe, bzw. des Rückgangs des Wirkungsgrades der Photovoltaikmodule, verschlechtern sich im Laufe der Zeit die Erträge, also die Menge an durch Sonnenlicht produzierten Stroms. Wie hoch diese Degradation ist, hängt maßgeblich vom jeweiligen Hersteller ab und ist aus den technischen Datenblättern des Herstellers, die Ihrem Angebot beigefügt sind, ersichtlich. Diese Degradation stellt keinen Sachmangel dar, sondern gilt zwischen Ihnen und uns als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
  2. Etwaige von uns erstellte Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit oder Amortisation des Kaufgegenstandes stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, Sie haben etwas anderes ausdrücklich mit uns vereinbart.
  3. Soweit die Ihnen von uns gelieferte Ware nicht frei von Sachmängeln ist, so sind wir zu Nacherfüllung verpflichtet.
  4. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Abs. 3 dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
  5. Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  6. Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei müssen Sie uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferne müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§11 Eigentumsvorbehalt

Die Ihnen gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von uns aus dem mit Ihnen hierüber geschlossenen Kaufvertrag unser Eigentum.

§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitschlichtung

  1. Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sofern es sich bei Ihnen als Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns.
  3. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, die vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt werden.

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wärme (Stand: 01.12.2024)

§1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlage

  1. Für den zwischen Ihnen als Käufer und uns als Verkäufer abgeschlossenen Kaufvertrag über die Lieferung und Montage der vereinbarten Waren (nachfolgend: „Kaufgegenstand“) gelten die nachstehenden Verkaufsbedingungen.
  2. Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, Ihrem Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages und unserer Auftragsbestätigung.

§2 Zustandekommen des Vertrages und aufschiebende Bedingungen

  1. Unser Ihnen gemachtes Angebot ist freibleibend und unverbindlich, auch wenn es mit einer Geltungsdauer versehen ist. Wenn Sie unser Angebot unterschreiben und dann an uns weiterleiten, geben Sie uns gegenüber einen verbindlichen Antrag auf Abschluss eines Kaufvertrages ab (nachfolgend: „Ihr Antrag auf Kaufvertragsabschluss“). Wir sind berechtigt, Ihren Antrag auf Kaufvertragsabschluss innerhalb einer Frist von einem Monat anzunehmen.
  2. Mit dem Zugang unserer Auftragsbestätigung in Textform bei Ihnen kommt der Kaufvertrag (nachfolgend: „Kaufvertrag“) zustande, wobei dieser unter einer oder mehreren aufschiebenden Bedingungen steht. Der Kaufvertrag steht immer unter der aufschiebenden Bedingung der technischen Machbarkeit und der Förderzusage durch die KfW, siehe hierzu unten § 3. Bei einer ggfs. auch teilweisen Fremdfinanzierung des Kaufpreises ist eine weitere aufschiebende Bedingung des Kaufvertrages die vorbehaltlose Finanzierungszusage, siehe hierzu unten § 4. Aufschiebende Bedingung bedeutet, dass der Kaufvertrag bis zum Eintritt der aufschiebenden Bedingungen schwebend unwirksam ist. Mit dem Eintritt der Bedingungen wird er wirksam. Tritt mindestens eine Bedingung nicht ein, wird der Kaufvertrag endgültig unwirksam.

§3 Technische Machbarkeit und Förderzusage KfW

  1. Wir können den von Ihnen gewünschten Kaufgegenstand nur dann montieren, wenn die Montage technisch machbar ist. Wir führen deshalb nach Abschluss des Kaufvertrages für Sie kostenfrei nach unserem freien Ermessen eine Prüfung der technischen Machbarkeit durch.
  2. Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört regelmäßig eine Sichtprüfung der Situation bei Ihnen vor Ort und eine Erhebung aller für die Montage des Kaufgegenstandes erforderlichen Daten. Das schließt die Erstellung von Fotos oder auch Videos bei Ihnen vor Ort ein. Diese Fotos oder auch Videos werden von uns gespeichert und für die Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwendet. Mit Ihrem Antrag auf Kaufvertragsabschluss erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir (i) ihr Grundstück nach Abstimmung mit Ihnen für die technische Machbarkeitsprüfung betreten und (ii) die hierbei erstellten Informationen einschließlich Fotos und Videos speichern und für die weitere Projektplanung und -durchführung im Rahmen des Kaufvertrages verwenden.
  3. Zur Prüfung der technischen Machbarkeit gehört insbesondere auch die Prüfung Ihrer Hauselektrik sowie die Einholung einer Stellungnahme des für Sie zuständigen Netzbetreibers.
  4. Unsere technische Machbarkeitsprüfung umfasst keinerlei statischen Überprüfungen.
  5. Weiterhin umfasst unsere technische Machbarkeitsprüfung keinerlei baurechtlichen oder nachbarrechtlichen Prüfungen.
  6. Wenn wir die technische Machbarkeit Ihnen gegenüber nicht oder nur eingeschränkt bestätigen, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam. Soweit uns das möglich ist, bieten wir Ihnen in diesem Fall gerne alternative Lösungen an.
  7. Aufschiebende Bedingung ist auch die Erteilung der Förderzusage durch die KfW.

§4 Fremdfinanzierung

  1. Sie können den im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis oder einen Teil dieses Kaufpreises durch einen Finanzierungspartner Ihrer Wahl finanzieren lassen, wobei Sie sich um die Kontaktaufnahme und die Beauftragung des Finanzierungspartners selbst kümmern müssen.
  2. Von Ihrem Finanzierungspartner müssen Sie uns eine Erklärung in Textform vorlegen, in der Ihr Finanzierungspartner verbindlich seine Bereitschaft zur ggfs. anteiligen Finanzierung des Kaufpreises bestätigt (nachfolgend: „Finanzierungsbestätigung“).
  3. Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung erst später als drei Monate nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang der Finanzierungsbestätigung bei uns ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag durch eine an Sie zu richtende Erklärung in Textform zurücktreten. Sollten Sie uns die Finanzierungsbestätigung nicht innerhalb von sechs Monaten nach Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss vorlegen, ist der Kaufvertrag endgültig unwirksam.

§5 Ihre Pflichten

  1. Mit Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss versichern Sie uns gegenüber, dass Sie (i) Eigentümer des Grundstücks sind, auf dem der Kaufgegenstand montiert werden soll (nachfolgend: „Montageort“) und Sie (ii) berechtigt sind, den Kaufgegenstand von uns montieren zu lassen. Sollten Sie nicht Eigentümer des Montageorts sein, müssen Sie uns das schon bei Abgabe Ihres Antrages auf Kaufvertragsabschluss ausdrücklich mitteilen und eine Zustimmung des Eigentümers des Montageorts in Textform vorlegen. Sollte sich nach Abschluss des Kaufvertrages herausstellen, dass Sie nicht Eigentümer des Montageorts sind, können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn Sie uns nach unserer Aufforderung in Textform nicht innerhalb von einem Monat eine Zustimmungserklärung des Eigentümers in Textform vorlegen.
  2. Etwaig erforderliche Genehmigungen für die Montage und den Betrieb des Kaufgegenstandes sowie dessen Anschluss an das öffentliche Stromnetz müssen Sie sich selbst auf Ihre eigenen Kosten beschaffen. Hierzu gehören insbesondere etwaig nötige Baugenehmigungen, Zustimmungen Dritter und die Genehmigung des Stromnetzbetreibers. Wenn Sie uns hierzu eine entsprechende Vollmacht erteilen, können wir für Sie in Ihrem Namen die sogenannte Netzverträglichkeitsprüfung und die Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Netzbetreiber vornehmen lassen.
  3. Sie sind dafür verantwortlich, dass vor dem Montagetermin am Montageort alle notwendigen Voraussetzungen für die Montage des Kaufgegenstandes geschaffen werden. Hierzu gehören insbesondere die Einräumung freier Montageflächen, falls nötig auch für den Auf- und Abbau eines Gerüsts, die Bereitstellung von ausreichenden Strom- und Wasseranschlüssen sowie die Schaffung eines ungehinderten Zugangs zu Dachflächen und Grundstücks- und Gebäudeteilen, auf bzw. in denen der Kaufgegenstand installiert werden soll. Auch sind Sie verpflichtet, uns vor dem Montagetermin vollständig über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas-, Wasserleitungen oder sonstiger verdeckt eingebauten Anlagen zu informieren.
  4. Soweit wir auftragsgemäß Arbeiten an Ihrer bestehenden Heizungsanlage durchführen, sind Sie verpflichtet, uns folgende Informationen rechtzeitig vor dem Montagetermin vollständig zukommen zu lassen: Kontaktdaten des zuständigen Schornsteinfegers, Informationen über einen vorhandenen Gaszähler einschließlich Zählernummer, Bestehen eines Anschlusses an das Gasnetz bzw. erfolgte Stilllegung eines Anschlusses an das Gasnetz, Vorhandensein von Öl in einem Heizöltank und Art des Heizöls (schwefelhaltig oder schwefelarm).
  5. Um den Betrieb, insbesondere Softwareupdates und das Monitoring des Kaufgegenstandes zu gewährleisten, ist seine Anbindung an das Internet nötig. Hierfür stellen Sie dem uns einen geeigneten LAN-gebundenen Internetzugang zur Verfügung.
  6. Soweit am Montageort eine Anbindung des Kaufgegenstandes an vorhandene oder zukünftig geplante elektronische bzw. elektrische Systeme, z. B. Bussysteme wie KNX, SG ready für Wärmepumpe, DigitalStrom etc., erfolgen soll, muss das von Ihnen selbst auf Ihre eigenen Kosten vorgenommen werden. Wir übernehmen eine solche Anbindung nicht. Auch gewährleisten wir nicht, dass der Kaufgegenstand zu solchen Systemen kompatibel ist, soweit wir hierzu nicht ausdrücklich etwas anderes mit Ihnen vereinbart haben.
  7. Falls Sie eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand in Anspruch nehmen wollen, müssen Sie sich selbst um die ordnungsgemäße Antragstellung kümmern. Wir haben keinerlei Einfluss darauf, ob und in welchem Umfang eine Förderung von Dritten für den Kaufgegenstand gewährt wird. Auch müssen Sie sich selbst um die weitere Abwicklung der Förderung kümmern.

§6 Unsere Pflichten

  1. Als Leistungsdatum gilt die erstmalige Inbetriebsetzung der Anlage nach Herstellung der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage. Diese erstmalige Inbetriebsetzung, auch Inbetriebnahme, erfolgt in der Regel zum Elektroinstallationstermin. Unsere Leistung gilt als erbracht, wenn der Kaufgegenstand fachgerecht und in dem vertraglich vereinbarten Umfang montiert ist.
  2. Wir sind berechtigt, uns zur Vertragserfüllung Dritter zu bedienen.

§7 Kaufpreiszahlung und Bonitätsprüfung

  1. In den von uns genannten Bruttopreisen ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Wir rechnen Ihnen den vereinbarten Kaufpreis je nach vereinbarter Zahlungsart ab. Soweit wir mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, sind 40 % nach Auftragsbestätigung, 50 % nach Fundament und 10 % nach Heizungs- und Elektroinstallation inkl. Inbetriebnahme gemäß AGB zur Zahlung fällig. Skontoabzüge werden von uns nicht akzeptiert, soweit wir mit Ihnen nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben. Bitte beachten Sie, dass wir eine etwaig notwendige Anmeldung des Kaufgegenstandes beim zuständigen Stromnetzbetreiber sowie Erstellung der BnD-Nummer (Bestätigung nach Durchführung) bei der KfW nicht vornehmen, solange Sie sich mit der Kaufpreiszahlung in Verzug befinden.
  2. Wir übermitteln im Rahmen des Vertragsverhältnisses mit Ihnen erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG (nachfolgend: „SCHUFA“), Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Art. 6 Abs. 1 lit. b) und Artikel 6 Abs. 1 lit. f) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. Auf Wunsch stellen wir Ihnen gerne auch das diesbezügliche Informationsblatt der SCHUFA zur Verfügung.

§8 Liefer- und Leistungszeiten, Zwischenlagerung der gelieferten Waren, Teillieferungen und Teilleistungen, Selbstbelieferungsvorbehalt

  1. Mit der Auftragsbestätigung teilen wir Ihnen einen voraussichtlichen Montagetermin mit. Bitte beachten Sie, dass alle unsere Liefertermine oder Lieferfristen, also auch der Ihnen in der Auftragsbestätigung mitgeteilte voraussichtliche Montagetermin, ausschließlich unverbindliche Angaben sind, es sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
  2. Sie können uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern. Falls wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Liefertermin oder eine ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Lieferfrist schuldhaft nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen Grund in Verzug geraten, so müssen Sie uns eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung unserer Leistung setzen. Wenn wir diese Nachfrist fruchtlos verstreichen lassen, so sind Sie berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
  3. Entweder zum Montagetermin oder auch schon einige Tage vorher, liefern wir Ihnen die gekauften Waren. Sie sind verpflichtet, die gelieferten Waren pfleglich zu behandeln, für eine sorgfältige Zwischenlagerung zu sorgen und die Waren vor Beschädigung, Zerstörung und Zugriff Dritter zu schützen.
  4. Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, sofern Ihnen dies zumutbar ist.
  5. Wir sind berechtigt, von dem mit Ihnen geschlossenen Kaufvertrag zurückzutreten, soweit wir trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrags unsererseits die von Ihnen bei uns gekauften Waren unverschuldet nicht erhalten. In diesem Fall werden wir Sie unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit der Waren informieren und, wenn wir deshalb zurücktreten wollen, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben. Auch Ihnen steht infolge unserer Information über die nicht rechtzeitige Warenverfügbarkeit ein Rücktrittsrecht zu. Wir werden Ihnen im Falle des Rücktritts – gleich von wem – selbstverständlich eine von Ihnen bereits geleistete Kaufpreiszahlung unverzüglich erstatten.

§9 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs, z. B. Abhandenkommen, oder der zufälligen Verschlechterung, z. B. Beschädigung, des Kaufgegenstandes geht nach Montage, spätestens mit Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls, auf Sie über.

§10 Ihre Rechte bei Mängeln, Haftung

  1. Bitte beachten Sie, dass Wärmepumpen und andere Heizsysteme einer kontinuierlichen Leistungsminderung unterliegen. Aufgrund der Alterung der Werkstoffe, bzw. des Rückgangs des Wirkungsgrades, verschlechtern sich im Laufe der Zeit die Erträge. Wie hoch diese Degradation ist, hängt maßgeblich vom jeweiligen Hersteller ab und ist aus den technischen Datenblättern des Herstellers, die Ihrem Angebot beigefügt sind, ersichtlich. Diese Degradation stellt keinen Sachmangel dar, sondern gilt zwischen Ihnen und uns als vereinbarte Beschaffenheit des Kaufgegenstandes.
  2. Etwaige von uns erstellte Berechnungen zur Wirtschaftlichkeit oder Amortisation des Kaufgegenstandes stellen keine Beschaffenheitsvereinbarung, Garantie oder Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, Sie haben etwas anderes ausdrücklich mit uns vereinbart.
  3. Soweit die Ihnen von uns gelieferte Ware nicht frei von Sachmängeln ist, so sind wir zu Nacherfüllung verpflichtet.
  4. In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind. Insoweit stellen Abweichungen der gelieferten Ware auch keinen Mangel der objektiven Anforderungen der Ware im Sinne des vorstehenden Abs. 3 dar. Gleiches gilt, wenn wir mit Ihnen ausdrücklich und gesondert eine Abweichung von den objektiven Anforderungen an die Ware vereinbart haben.
  5. Die Nacherfüllungspflicht trifft uns nicht, wenn wir aufgrund der gesetzlichen Regelung zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind.
  6. Die Nacherfüllung erfolgt nach Ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung neuer Ware (Nachlieferung). Dabei müssen Sie uns die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung stellen. Ferne müssen Sie uns eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gewähren. Sie sind während der Nacherfüllung nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten. Haben wir die Nachbesserung dreimal vergeblich versucht, so gilt diese als fehlgeschlagen. Wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, sind Sie nach Ihrer Wahl berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
  7. Sie können Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels erst dann geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist. Unberührt bleibt Ihr Recht, weitergehende Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen geltend zu machen.
  8. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§11 Eigentumsvorbehalt

Die Ihnen gelieferte Ware (Vorbehaltsware) bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen von uns aus dem mit Ihnen hierüber geschlossenen Kaufvertrag unser Eigentum.

§12 Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Streitschlichtung

  1. Auf unseren Vertrag findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
  2. Sofern es sich bei Ihnen als Kunde um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist München Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen Ihnen und uns.
  3. Wir sind grundsätzlich nicht verpflichtet und auch nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen, die vor einer Verbraucherschlichtungsstelle durchgeführt werden.

Nutzungsbedingungen Homenergy Manager (Stand: 01.12.2024)

Gegenstand und Geltungsbereich der Nutzungsbedingungen

Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend: Nutzungsbedingungen) gelten für den Zugang zur und die Verwendung der Anwendung Homenergy Manager (nachfolgend: Homenergy Manager) und der dort verfügbaren Dienste. Der Homenergy Manager kann sowohl über die Homenergy Manager App (nachfolgend: App) als auch über das Homenergy Manager Web-Dashboard (nachfolgend: Dashboard) durch registrierte Nutzer (nachfolgend: Nutzer) verwendet werden. Anbieter des Homenergy Managers ist die Homenergy GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Hannes Münzinger, Alexander Priebe und Bastian Busl, eingetragen im Handelsregister des Amtsgericht München unter HRB 277487, Ganghoferstraße 68 B, 80339 München (nachfolgend: Anbieter).

Die Nutzungsbedingungen gelten auch für zukünftige Verträge zwischen dem Nutzer und dem Anbieter über Dienste, die über den Homenergy Manager zwischen dem Nutzer und dem Anbieter abgeschlossen werden.

Der Nutzer kann die Nutzungsbedingungen unter Homenergy.de abrufen und auch ausdrucken.

Vertragsschluss

Durch das Herunterladen der App aus dem App-Store bzw. durch den Aufruf und die Anmeldung am Dashboard in einem Webbrowser sowie die hierfür notwendige Registrierung und Akzeptanz der Nutzungsbedingungen kommt zwischen dem Nutzer und dem Anbieter ein Lizenzvertrag über die Nutzung des Homenergy Managers zustande (nachfolgend: Nutzungsvertrag).

Nach Abschluss des Nutzungsvertrages kann der Nutzer:

  • bestimmte kostenlose Dienste (nachfolgend: Basisdienste) und
  • soweit die Voraussetzungen hierfür gegeben sind, entgeltliche Dienst, die den Umfang der Basisdienste erweitern oder ändern (nachfolgend: Premiumdienste),

nutzen.

Funktionsweise

Steuerbox

Die Steuerbox (nachfolgend: Steuerbox) erfasst Messwerte angeschlossener Geräte, zum Beispiel Wechselrichter, Batterie, Wallbox oder Wärmepumpe, die der Nutzer beim Anbieter gekauft hat und bereitet diese im Rahmen der Funktionalität der App auf. Die zum Betrieb freigegebenen Geräte sind der jeweils aktuellen Kompatibilitätsliste zu entnehmen. Diese kann über den Anbieter angefordert werden.

Funktionen

Die Daten der Steuerbox werden in der App und im Dashboard aufbereitet und angezeigt. Die Funktionen erfordern eine aktive Internetverbindung. Die wesentlichen Funktionen hierbei sind:

  • Monitoring: Live-Visualisierung der Energieflüsse der angeschlossenen Geräte sowie Darstellung des Gerätestatus sowie Darstellung von Stromkosten- und CO2-Einsparungen.
  • Optimierung: Optimierung der Energieflüsse auf Basis von Energie-, Wetter- und Gerätedaten.
  • Lademodi: Auswahlmöglichkeit verschiedener Lademodi.
  • Gerätepriorisierung: Priorisierung der angeschlossenen Geräte.
  • Anlagenfernwartung: Überprüfung der Gerätefunktionalitäten aus der Ferne.

Diese Funktionsbeschreibung dient lediglich als Leistungsbeschreibung. Sie enthält keine Beschaffenheitsvereinbarungen oder Garantien.

Nutzungsvoraussetzungen

Der Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, die in seiner Sphäre liegenden technischen Voraussetzungen für die Nutzung des Homenergy Managers zu schaffen. Hierzu gehören insbesondere notwendige Hardware, Webbrowser und Internetverbindung sowie zuverlässiges lokales Netzwerk, was unterbrechungsfreie Kommunikation mit den Einzelgeräten erlaubt.

Weiterhin dürfen an die Steuerbox vom Nutzer nur solche Geräte angeschlossen werden, die mit dieser kompatibel sind. Im Zweifel erteilt der Anbieter hierzu dem Nutzer Auskunft.

Premiumdienste

Der Nutzer kann in der App oder dem Dashboard Premiumdienste buchen. Die Darstellung eines Premiumdienstes durch den Anbieter ist kein bindendes Angebot des Anbieters, sondern lediglich eine Aufforderung an den Nutzer, die Buchung eines Premiumdienstes vorzunehmen.

Im Buchungsprozess für den jeweiligen Premiumdienst teilt der Anbieter dem Nutzer alle hierfür erforderlichen Informationen mit, insbesondere zu Eigenschaften, Preisen, Zahlungsbedingungen, Laufzeit, Kündigung und Widerrufsrechten. Voraussetzung für die Nutzung von Premiumdiensten ist die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats.

Die Buchung eines Premiumdienstes durch den Nutzer stellt ein verbindliches Angebot des Nutzers dar. Das Vertragsverhältnis über den Premiumdienst kommt mit dem Erhalt der E-Mail-Buchungsbestätigung des Anbieters durch den Nutzer zustande.

Die E-Mail-Buchungsbestätigung enthält den Vertragstext mit Angaben zum gebuchten Premiumdienst und die Widerrufsbelehrung. Der Anbieter speichert den Vertragstext nicht.

Der Anbieter kann Premiumdienste auch probeweise für einen bestimmten Zeitraum kostenlos anbieten. Bucht der Nutzer innerhalb des Probezeitraums den jeweiligen Premiumdienst nicht, endet die Nutzung des jeweiligen Premiumdienstes mit Ablauf der kostenlosen Probezeit.

Verfügbarkeit und Aktualisierungen

Basisdienste

Der Anbieter bemüht sich im Rahmen seiner technischen und betrieblichen Möglichkeiten darum, dass die Basisdienste vom Nutzer möglichst ohne Unterbrechungen genutzt werden können. Ein Anspruch des Nutzers auf unterbrechungsfreie Nutzung der Basisdienste besteht jedoch nicht. Der Anbieter gewährleistet nicht, dass eine Nutzung der Basisdienste nicht durch Wartungsarbeiten oder anderweitige Störungen unterbrochen oder beeinträchtigt wird.

Premiumdienste

Der Anbieter gewährleistet eine Verfügbarkeit der Premiumdienste von 98 % pro Kalendermonat. Zeiten, in denen die Premiumdienste aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die der Anbieter nicht zu vertreten hat, sind hiervon ausgenommen. Ebenfalls ausgenommen sind Wartungsarbeiten von bis zu 4 Stunden im Kalendermonat.

Aktualisierungen

Für Aktualisierungen der Firmware der Steuerbox, der App und des Dashboards durch den Anbieter gilt das Folgende:

Hinsichtlich der Basisdienste kann der Anbieter Aktualisierungen zur Verfügung stellen, um z. B. Fehler zu beseitigen oder Sicherheitslücken zu schließen. Es obliegt dem Nutzer, Aktualisierungen unverzüglich zu installieren und das Betriebssystem seiner Endgeräte zu aktualisieren, soweit das für die Aktualisierung der Basisdienste erforderlich ist.

Für die Premiumdienste gelten die gesetzlichen Regelungen zur Aktualisierungspflicht. Der Anbieter informiert den Nutzer rechtzeitig sowohl über die Bereitstellung solcher Aktualisierungen als auch die Rechtsfolgen von nicht innerhalb einer angemessenen Zeit durchgeführten Aktualisierungen.

Registrierung und Pflichten zum Nutzerkonto

Um den Homenergy Manager zu nutzen, ist es erforderlich, dass sich der Nutzer registriert und ein Nutzerkonto einrichtet und unterhält.

Registrierung

Die Registrierung und Einrichtung des Nutzerkontos kann über die App oder eine hierfür vom Anbieter zur Verfügung gestellte Website erfolgen. Der Nutzer muss neben seinen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) während der Registrierung weitere Angaben zu seiner Person, z. B. Namen und Anschrift, Installationsort etc., machen (nachfolgend: Registrierungsdaten). Der Nutzer ist verpflichtet, die Registrierungsdaten vollständig und korrekt anzugeben. Die Registrierung kann nur erfolgen, wenn der Nutzer der Geltung der Nutzungsbedingungen zustimmt.

Durch die Übermittlung der Registrierungsdaten macht der Nutzer dem Anbieter ein Angebot dahingehend, auf der Grundlage der Nutzungsbedingungen den Nutzungsvertrag abzuschließen. Durch Versand einer E-Mail-Bestätigung und die Aktivierung des Nutzerkontos nimmt der Anbieter dieses Angebot des Nutzers an.

Es bleibt dem Anbieter vorbehalten, die Identität des Nutzers zu jeder Zeit zu verifizieren und unvollständig registrierte Nutzerkonten zu löschen.

Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht. Der Anbieter kann die Registrierung innerhalb einer angemessenen Frist ohne Angabe von Gründen ablehnen.

Pflichten zum Nutzerkonto

Der Nutzer ist verpflichtet, die Registrierungsdaten jederzeit auf einem aktuellen Stand zu halten und mit seinen Zugangsdaten sorgfältig umzugehen, insbesondere diese Dritten nicht mitzuteilen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung seines Nutzerkontos stattfinden und die er zu vertreten hat. Hat der Nutzer Grund zur Annahme, dass die Zugangsdaten zu seinem Nutzerkonto nicht berechtigten Personen bekannt geworden sein könnten, muss er sein Passwort für das Nutzerkonto unverzüglich ändern.

Support

Bei Problemen mit dem Homenergy Manager leistet der Anbieter über die Telefonnummer +498995453630 sowie unter der E-Mail-Adresse kundenservice@homenergy.de Support.

Gewährleistung

Basisdienste

Für die Basisdienste übernimmt der Anbieter keine Gewährleistung für Sach- und Rechtsmängel, außer in Fällen, in denen der Anbieter den Sach- oder Rechtsmangel arglistig verschwiegen hat.

Premiumdienste

Für die Premiumdienste gelten die gesetzlichen Regelungen zur Gewährleistung.

Haftung

Basisdienste

Für die Basisdienste ist die Haftung des Anbieters auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Premiumdienste

Für die Premiumdienste haftet der Anbieter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen:

  • bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
  • nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes
  • im Umfang einer vom Anbieter etwaig übernommenen Garantie sowie
  • bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person.

Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet der Anbieter nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Nutzungsvertrag prägen und auf die der Nutzer vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

Gesetzlich vorgesehene Haftungsbeschränkungen (z.B. gem. § 10 ProdHaftG), die zugunsten des Anbieters von den vorstehenden Haftungsregelungen abweichen, bleiben unberührt.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Anbieters sowie für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe des Anbieters sowie für Ansprüche auf Aufwendungsersatz.

Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Nutzers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Laufzeit und Kündigung

Der Nutzungsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er endet durch eine Kündigung durch den Nutzer oder den Anbieter.

Für die Premiumdienste gilt die jeweils vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich automatisch, wenn nicht mit der jeweils vereinbarten Frist zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit ordentlich gekündigt wird.

Der Anbieter kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich kündigen, frühestens jedoch zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit eines aktiven Premiumdienstes.

Der Nutzer kann den Nutzungsvertrag jederzeit ordentlich kündigen. Hat der Nutzer einen oder mehrere Premiumdienste gebucht, kann der Nutzungsvertrag nur zusammen mit den Verträgen über die Premiumdienste und frühestens zum Ablauf der aktuellen Laufzeit für den Premiumdienst mit der längsten Laufzeit gekündigt werden.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Parteien unberührt.

Soweit die Kündigung nicht durch eine hierfür vorgesehene Funktion im Homenergy Manager erfolgt, bedarf sie der Textform.


Datenschutz

Alle Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen des Anbieters, die unter Homenergy.de abrufbar sind.

Online-Streitbeilegungsplattform und Streitbeilegungsverfahren

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr erreichbar. Die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet kundenservice@Homenergy.de.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) ist der Anbieter nicht verpflichtet und nicht bereit.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, wenn der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat oder sein gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

Für den Fall, dass der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union hat, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist München, Deutschland, wenn der Nutzer bei Abschluss des Vertrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Anbieter aus Deutschland verlegt hat oder der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Nutzers zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die übrigen Bestimmungen nicht.