Dank des attraktiven Förderprogramms der KfW, ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe 2025 weiterhin besonders lohnenswert. Bis zum Beschluss des neuen Haushalts der neuen Bundesregierung, die am 23.02.2025 gewählt wird, wird diese auch weiterhin bestehen bleiben. Danach könnte sich jedoch die Förderung reduzieren. In diesem Blogbeitrag erklären wir Ihnen, wie Sie von den staatlichen Förderungen profitieren können, welche Fördermöglichkeiten es gibt und wie der Antragsprozess funktioniert.
So funktioniert die Förderung von Wärmepumpen
Seit dem 27. August 2024 können alle Eigentümer – darunter Selbstnutzer, Vermieter, Unternehmen und Kommunen – eine Förderung für den Einbau von Wärmepumpen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen. Die Förderung beträgt bis zu 70 % der Kosten. Dies macht den Einbau von Wärmepumpen besonders attraktiv:
- Maximal förderfähige Kosten: 30.000 Euro
- Minimale Anschaffungskosten: Dank der Förderung sind Wärmepumpen für Einfamilienhäuser bereits ab 9.000 Euro erhältlich.
Warum lohnt sich die Wärmepumpenförderung?
Durch die staatlichen Förderungen werden Wärmepumpen zu einer finanziell rentablen Lösung für den Umstieg auf umweltfreundliche Heizungssysteme. Die KfW stellt hohe Förderquoten zur Verfügung, was den Kauf und Einbau einer Wärmepumpe deutlich vergünstigt und die Amortisationszeit erheblich verkürzt.
Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen 2025
Die Förderung von Wärmepumpen setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, die unter bestimmten Bedingungen miteinander kombiniert werden können. Diese Fördersätze gelten im Jahr 2024:
Basisförderung: 30 %
Die Basisförderung steht allen Hauseigentümern offen, unabhängig davon, ob sie selbst im Haus leben oder es vermieten. Auch Vermieter können von dieser Förderung profitieren.
Klimageschwindigkeits-Bonus: 20 %
Wenn Sie als selbstnutzender Hauseigentümer Ihre alte Heizung – beispielsweise eine Gas-, Öl- oder Biomasseheizung – durch eine Wärmepumpe ersetzen, erhalten Sie den Klimageschwindigkeits-Bonus in Höhe von 20 %. Wichtig: Dieser Bonus wird nur gewährt, wenn der Austausch frühzeitig erfolgt, also bevor Ihre alte Heizung nicht mehr repariert werden kann.
Einkommens-Bonus: 30 %
Selbstnutzende Hauseigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltseinkommen von maximal 40.000 Euro pro Jahr können zusätzlich den Einkommens-Bonus von 30 % beantragen. Dadurch wird die Wärmepumpe für Haushalte mit geringerem Einkommen besonders erschwinglich.
Effizienz-Bonus: 5 %
Wenn Ihre neue Wärmepumpe bestimmte ökologische Kriterien erfüllt, können Sie den Effizienz-Bonus in Höhe von 5 % erhalten. Dieser Bonus gilt für Wärmepumpen, die entweder ein natürliches Kältemittel wie Propan verwenden oder die Energie aus Erd-, Wasser- oder Abwasserwärme beziehen.
Maximale Förderung: 70 %
Die verschiedenen Förderkomponenten können miteinander kombiniert werden, allerdings ist die Förderung auf maximal 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Dies ermöglicht eine erhebliche finanzielle Unterstützung für den Einbau von Wärmepumpen in Einfamilienhäusern. Für tiefergehende Fragen zur Förderung gibt es einen detaillierten FAQ-Bereich der KfW.
Der Antragstellungsprozess
Um die Förderung für Ihre Wärmepumpe zu beantragen, ist ein mehrstufiger Prozess notwendig. Hier erfahren Sie, wie Sie vorgehen sollten:
Schritt 1: Beratung und Angebot
Zunächst beraten wir Sie individuell vor Ort zu Ihrer Situation und erstellen Ihnen ein unverbindliches und kostenloses Angebot für Ihre neue Wärmepumpe.
Schritt 2: Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) & Liefer- und Leistungsvertrag
Wenn Sie sich für die Montage durch uns entscheiden, erstellen wir Ihnen eine sogenannte Bestätigung zum Antrag (BzA-ID) sowie einen Liefer- und Leistungsvertrag mit aufschiebender Bedingung (d.h. wird Ihnen der Förderantrag nicht bewilligt, können Sie vom Kaufvertrag zurücktreten). Mit dieser ID können Sie die Förderung direkt bei der KfW in Ihrem KfW-Portal beantragen. Nach Einreichung des Antrags erhalten Sie innerhalb weniger Minuten den Zuwendungsbescheid.
Wichtig: Sie müssen unbedingt den Antrag vor Vorhabensbeginn, d.h. bevor wir mit dem Bau des Fundaments starten, stellen ansonsten erlischt ihr Anspruch auf die Förderung.
Schritt 3: Installation der Wärmepumpe
Sobald der Zuwendungsbescheid vorliegt, kann die Installation der Wärmepumpe beginnen. Wir kümmern uns um die fachgerechte Montage und stellen sicher, dass alle Anforderungen für die Förderung erfüllt sind.
Bestätigung nach Durchführung (BnD-Nummer)
Nach Abschluss der Installation erstellen wir die Bestätigung nach Durchführung (BnD-Nummer) sowie weitere erforderliche Dokumente, wie z. B. die Fachunternehmererklärung und die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs. Diese Unterlagen sind notwendig, um die Förderung endgültig bei der KfW abzuschließen.
Auszahlung der Förderung
Nachdem Sie alle Dokumente bei der KfW eingereicht haben, wird Ihnen die Förderung ausgezahlt. So können Sie die Kosten für Ihre Wärmepumpe erheblich senken und in eine umweltfreundliche Heizlösung investieren.
Ändert sich die Förderung mit der neuen Bundesregierung?
Aktuell ist unklar, ob die Förderung sich unter einer neuen Bundesregierung ändern wird – so war das GEG großer Diskussionspunkt innerhalb des Wahlkampfes. Bis zur Abstimmung über den neuen Haushalt, wird die Förderung vermutlich bestehen bleiben.
Wie kann ich mir die Heizungsförderung sichern?
Sobald Ihre Förderzusage vorliegt, sind die Fördermittel für 36 Monate reserviert. Das bedeutet: Sie können sich die Förderung heute sichern und die Umsetzung später in Ruhe planen.
Was wird benötigt?
Ein Liefer- und Leistungsvertrag sowie eine BzA-ID, die Sie im Rahmen einer Beratung von einem unserer Fachberater erhalten. Jetzt unverbindlich beraten lassen!
Fazit
Die staatliche Förderung von Wärmepumpen 2025 bietet eine einzigartige Gelegenheit, den Umstieg auf nachhaltige Heiztechnologien mit bis zu 70 % Förderung zu finanzieren. Dank der verschiedenen Boni und Zuschüsse sind Wärmepumpen nun auch für viele Haushalte erschwinglich. Wenn Sie den Einbau einer Wärmepumpe planen, sprechen Sie uns gerne an – wir unterstützen Sie bei jedem Schritt, von der Beratung bis zur Antragstellung bei der KfW.